Kostenlose Nachhilfe für Ihr Kind mit dem Bildungsgutschein

Wertvolle Unterstützung für Eltern und ihre Kinder - der Bildungsgutschein

Elternsprechtag, das Zwischenzeugnis oder gar die drohend gefährdete Versetzung zum Schuljahresende bringen es an den Tag: Professionelle Nachhilfe muss sein, wenn Ihr Kind das Klassenziel oder gar den Schulabschluss erreichen will. Hierzu müssen nun seit 2011 auch Familien, deren Einkommen niedrig ist, keine zusätzlichen Belastungen auf sich nehmen. Der Bildungsgutschein, der von den zuständigen Behörden für die verschiedenen grundlegenden Sozialleistungen gewährt wird, trägt dafür Sorge. Diese Leistung ist Teil der Maßnahmen aus dem Bildungspaket, das die Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler ermöglichen möchte. Gezielter, individueller Nachhilfeunterricht bei einem qualifizierten Anbieter hilft den Kindern und Jugendlichen, den gewählten und bereits begangenen Bildungsabschluss zu erlangen.

Was ist der Bildungsgutschein?

Das Bildungspaket, das 2011 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, soll auch finanziell schwachen Familien ermöglichen, ihren Kindern eine umfassende Bildung zukommen zu lassen. Es besteht aus Förderungen für Mittagessen, schulische Veranstaltungen, Schulbedarf und Schulfahrten, Zuschüssen für Kultur, Sport und Freizeit und enthält als besonders wichtige Maßnahme den Bildungsgutschein als Unterstützungsmöglichkeit für Lernförderung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat damit in Zusammenarbeit mit den Sozialträgern vor Ort einen Weg gefunden, Schülerinnen und Schülern aus Geringverdienerfamilien - auch bei eventuell vorhandenen Lernschwächen - das Absolvieren des gewählten Schulweges zu gewährleisten. Bei den Trägern, die für die Zahlung von Geldern nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zuständig sind, ist auch der Antrag für den Bildungsgutschein zu stellen. Dies wird in der Regel bei Arbeitsuchenden das Jobcenter, bei Beziehenden von anderen Sozialleistungen das Bürgeramt oder die Kreisverwaltung sein. Gerne erteilen Ihnen diese Behörden darüber genaue Auskunft. Kein Kind darf aufgrund von Lernschwierigkeiten, egal ob sie durch Herkunft, Krankheit oder anderen persönliche Umständen herrühren, benachteiligt werden! Dies dürfen Sie sich als Eltern bewusst machen und ohne Scheu hierfür finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Eine Berechtigung entsteht immer dann, wenn schulische Angebote für Nachhilfe nicht vorhanden sind oder nicht für die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler ausreichen. Im Antrag auf Erteilung der „ergänzenden Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II“, wie der Vordruck in der Amtssprache heißt, kann in Zusammenarbeit mit Schule und in Absprache mit dem zuständigen Träger festgehalten werden, in welchem Umfang und für welche Zeit der Gutschein gelten wird. Dies kann je nach den gegebenen Voraussetzungen unterschiedlich sein. Ein Aufholbedarf nach einer Krankheit wird sicher erst einmal für kürzere Zeit angesetzt werden als eine Förderung bei einer andauernden Lernschwäche, beispielsweise Legasthenie.

Wer hat Anspruch auf Bildungsgutscheine?

Dem Gesetz nach berechtigt sind die Schülerinnen und Schüler, die selbst und/oder deren Eltern folgende Leistungen erhalten: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld, sowie Empfänger von Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus können Leistungen aus dem Bildungspaket in Einzelfällen ebenfalls dann gewährt werden, wenn zwar keine der genannten generellen Leistungen bezogen werden, die Durchführung einer Lernförderung aber finanziell dennoch eine erhebliche Belastung für die Familienkasse wäre. Hier gilt es dann, sich Einkommens- und Ausgabennachweise zu beschaffen und mit den jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern die Bedürftigkeit zu klären.

Wichtig ist zu wissen, dass ein Lerngutschein nicht für das Erreichen eines höheren Bildungszieles oder zur reinen Verbesserung schlechter Noten erteilt werden wird. Darüber hinaus werden zudem persönliche Ansprüche an die Schülerinnen und Schüler gestellt, die nicht ausreichenden schulischen Leistungen dürfen nicht aufgrund mangelnder Mitwirkung oder gar verschuldeten Fehlzeiten im Unterricht herrühren. Hier sind Eltern und Kinder in der Verantwortung, denn die Prognose, die durch Lehrkräfte und persönliche Gespräche mit den zuständigen Sachbearbeitern der Ämter gestellt wird, muss positiv ausfallen. Deshalb empfiehlt sich auch ein gutes Zusammenspiel, nur gemeinsam mit Schule, Nachhilfeträgern, der Unterstützung der Eltern und dem Bemühen des Nachwuchses kann das Ziel der Versetzung und des Schulabschlusses erreicht werden.

Dies gilt vor allem dann, wenn es zwar ein schulisches Angebot zur Nachhilfe gibt, Lehrerinnen und Lehrer oder behandelnde Therapeutinnen und Therapeuten aber davon ausgehen, dass nur eine ganz persönliche Unterstützung über allgemeine Maßnahmen hinaus zum Erfolg führen wird. Dies kann beispielsweise nach Unfällen, schweren Krankheiten oder bei angeborener Lernschwäche der Fall sein. Eltern, die sich hier umfassend informieren und vorbereiten, können bei eventuellen Interventionen durch Leistungsträger besser argumentieren und die Rechte ihrer Kinder durchsetzen.

Auch das Alter der Schülerinnen und Schüler spielt eine Rolle: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, kann berechtigt sein. Dies aber nur für den Fall, wenn keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird und die Anspruchstellerin oder der Anspruchsteller zu den Empfängern der genannten Leistungen nach dem SGB gehört. Der Bildungsgutschein wird aber immer dann, wenn es sich um eine andauernde Einschränkung in der Lernfähigkeit handelt, bis zum Abschluss der schulischen Maßnahme erteilt werden. Dies gilt nach einem Grundsatzurteil auch, wenn über einen Zeitraum von mehreren Jahren aufgrund einer Einschränkung wie ADHS oder Legasthenie eine finanzielle wie lerntechnische Förderung notwendig sein wird. Gegebenenfalls ist hier auch noch eine Ärztin oder ein Arzt als Sachverständigerhinzuziehen, damit langfristig ein Lernerfolg gesichert ist.

Zuständige Erteilungsstellen für den Bildungsgutschein

Gut vorbereitet zu sein spart Zeit und Amtswege. Ist zusammen mit den Lehrerinnen und Lehrern der Nachholbedarf geklärt und auch festgestellt, dass über schulische Nachhilfe hinaus etwas getan werden muss, um das Klassenziel zu erreichen, heißt es, sich um den Erhalt des Bildungsgutscheines zu kümmern.

Interessierte können sich vorab über das Suchwort „Bildungspaket“ Informationsschriften auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ansehen oder herunterladen. Diese Broschüren gibt es überdies in arabischer, russischer und türkischer Sprache. Ebenfalls auf diesen Seiten findet man unter dem Punkt „Länderübersicht“ aufgeteilt nach Bundesländern eine Deutschlandkarte. Klickt man sein Bundesland an, öffnet sich eine Liste der Städte und Gemeinden der Region. Hier lassen sich die jeweils zuständigen Behörden aufrufen, aufgeteilt nach den verschiedenen Stellen für die jeweiligen Sozialleistungen. Die Ansprechpartner, Sprechzeiten und Kontaktinformationen sind ebenfalls zu ersehen.

Im Prinzip kann man von folgender Einteilung ausgehen:

  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, finden den geeigneten Ansprechpartner auf der kommunalen Behörde, also Rathaus, Gemeindeamt oder Bürgeramt.
  • Wer Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhält, setzt sich am besten mit dem Jobcenter in Verbindung. Hier werden den Familien bei Bedarf weiterreichende Auskünfte erteilt.

Der Vordruck für die Beantragung des Bildungsgutscheines kann dann auf den jeweiligen Internetseiten der zuständigen Behörden unter dem Suchwort „Formular Bildung und Teilhabe“ aufgerufen werden. In der Regel kann er bei den Leistungsträgern auch persönlich abgeholt werden. Dieser Antrag muss von der Schule ausgefüllt werden.Der Gutschein gilt für den in Frage kommenden Unterrichtszeitraum im Voraus. Er kann allerdings befristet werden, sodass die Nachhilfe unbedingt in diesem Zeitraum in Anspruch genommen werden muss. Sollte er verloren gehen, hat man Anspruch, einen neuen Bildungsgutschein entsprechend dem alten ausgestellt zu bekommen. In der Regel wird die bewilligende Stelle direkt mit den Bildungsträgern abrechnen, sodass über den Antrag und die Erteilung hinaus keine weiteren schriftlichen Anforderungen bestehen.

Wo kann ich meinen Bildungsgutschein einlösen?

Sobald der Bildungsgutschein erteilt worden ist, kann die Anmeldung bei einem Maßnahmeträger verbindlich abgeschlossen werden. Natürlich ist es möglich und sinnvoll, sich schon im Vorfeld schlau zu machen, welche Einrichtung die geeignete für die Schülerinnen und Schüler ist. Ein seriöser Anbieter beantwortet gerne auftretende Fragen. Oft ist es auch möglich, Unterrichtsräume und das Umfeld anzusehen oder ein Gespräch mit Lehrkräften zu führen. Bei tutoria ist dies der Fall – Sprechen Sie uns einfach an!

Auch von Seiten der Leistungsträger wird viel getan, damit die Nachhilfe Früchte trägt. Wer geförderte Bildungsmaßnahmen im Angebot hat, muss zuvor eine Zertifizierung ablegen. Diese Qualitätskontrolle gewährleistet einen bestmöglichen Unterricht. Gerne erteilen hier die zuständigen Behörden für die Leistung Auskunft, in der Regel erhält man dort eine Liste mit den für die Annahme des Bildungsgutscheins in Frage kommenden Nachhilfeeinrichtungen. Diese werden in der Amtssprache „Maßnahmeträger“ genannt, darunter versteht man die speziellen Nachhilfeschulen, allgemeinen Unterrichtsinstitute oder ähnlichen Anbieter, die geeignete Kurse oder Einzelmaßnahmen in Form von individuellem Unterricht abhalten und hierfür zertifiziert sind. Tutoria gehört zum Beispiel dazu.

Sinnvoll ist es zudem, sich mit dem Nachhilfeinstitut über den Umfang der Leistungen genau abzusprechen. Manchmal gibt es Unklarheiten hinsichtlich der Dauer einer Unterrichtsstunde und manche Maßnahmeträger benötigen eine Zuzahlung, wenn die normalen Kosten für den Unterricht höher sind als die Übernahmesätze der Leistungsträger. Es ist wichtig, offen mit dem Anbieter über diese Punkte zu sprechen, damit keine Unstimmigkeiten auftreten. Sollten über den Bildungsgutschein hinaus Zahlungen zu leisten sein, so muss dies vor Abschluss einer verbindlichen Anmeldung bekanntgegeben werden. Gegebenenfalls sollten Sie in solchen Fällen Rücksprache mit dem Jobcenter oder Sozialamt halten.

Oberstes Ziel jedoch sollte und muss immer sein, dass Schüler und Schülerinnen durch einen möglichst persönlichen Zuschnitt des Nachhilfeunterrichtes optimal gefördert werden und zuverlässig das Klassenziel oder den allgemein bildenden Schulabschluss erreichen.

Fragen & Antworten

Ja, bei tutoria bieten wir die Möglichkeit eines Probeunterrichts an, um sicherzustellen, dass unsere Nachhilfeleistungen den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechen. Der Probeunterricht ermöglicht es uns, den Lernbedarf Ihres Kindes besser zu verstehen und einen passenden Nachhilfelehrer auszuwählen. In diesem ersten Treffen kann Ihr Kind den Nachhilfelehrer kennenlernen, Fragen stellen und erste Lernerfolge erzielen.

Unsere Nachhilfestunden dauern in der Regel 2x 45 Minuten. Diese Zeitspanne ermöglicht eine effiziente und konzentrierte Lernsituation, die es unseren qualifizierten Nachhilfelehrern ermöglicht, den Lehrstoff optimal zu vermitteln und individuelle Fragen zu beantworten.

Wir verstehen, wie wichtig eine vertraute Umgebung für den Lernprozess ist, daher findet bei tutoria die Nachhilfe immer bei Ihnen zu Hause statt. Unsere qualifizierten Nachhilfelehrer kommen direkt zu Ihnen nach Hause, um eine Lernumgebung zu schaffen, in der Ihr Kind sich wohl fühlt und sich gut konzentrieren kann.

Die Kosten für eine Nachhilfestunde bei tutoria variieren je nach der gewünschten Dauer und Laufzeit der Nachhilfe. Der Preis für eine 45 Minuten Einheit beginnt ab 19,90€. Wir sind stolz darauf, eine faire Preisgestaltung anzubieten, die es unseren Schülern und ihren Familien ermöglicht, die für sie passende Nachhilfeleistung zu finden.

Bei tutoria sind unsere Nachhilfelehrer sorgfältig ausgewählt und verfügen über umfassende Qualifikationen, um sicherzustellen, dass Ihr Kind die bestmögliche Unterstützung erhält. Unsere Nachhilfelehrer sind erfahren darin, den Lehrstoff effektiv zu vermitteln und auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler einzugehen. Außerdem sind sie Experten in ihren Fachgebieten und haben nachweislich umfassende Kenntnisse in den relevanten Schulfächern. Sie sind in der Lage, den Lehrstoff verständlich zu erklären und Lernstrategien zu vermitteln, die zu nachhaltigem Erfolg führen.

Nachhilfe Nr. 1* Studienkreis ist seit 2013 in Serie die Nummer 1 unter den Nachhilfe-Anbietern im Serviceerlebnis der Kunden. So das Ranking der ServiceValue GmbH.
Mehr Infos unter www.service-champions.de zum Stichwort „Ranking der Nachhilfeanbieter“. Probeunterricht: 2x 45 Minuten als eine Doppelstunde bei Ihnen zu Hause. Fächer nach Verfügbarkeit. Nicht in Kombination mit anderen Angeboten. Nur für neue Kunden.